Entworfen, diskutiert, beschlossen und implementiert – diesen Sommer tritt nun im Juli das Einwegplastikverbot in Deutschland in Kraft.
Doch wo genau greift das Gesetz? Welche Produkte fallen unter das Verbot? Was bedeutet es für Gastronom:innen? In diesem Beitrag geben wir Antworten auf viele Fragen. Und wir wären nicht das deutschlandweite Mehrwegpfandsystem, wenn wir nicht auch eine einfache, nachhaltige und kostengünstige Alternative zu besagtem Einwegplastik in der Tasche hätten…
Welche Produkte aus Einwegplastik dürfen ab dem 3. Juli 2021 nicht mehr verkauft werden?
Nicht mehr verkauft werden, dürfen laut Gesetz Trinkhalme, Kaffee-Rührstäbchen, Einweg-Geschirr aus herkömmlichem Plastik oder aus „Bioplastik“, sowie To-go-Becher und Einweg-Behälter aus Styropor. Auch Wegwerfteller oder -becher aus biobasierten oder biologisch abbaubaren Kunststoffen fallen unter dieses Verbot.
Falls Ihr Euch wundert, dass Ihr auch nach dem 3. Juli 2021 noch die ein oder andere Einwegplastikverpackung seht, das liegt daran, dass es zwar nicht mehr erlaubt ist Einwegplastikbehälter zu verkaufen oder zu produzieren, allerdings dürfen Restbestände noch verbraucht werden.
Wo genau gilt das Einwegplastikverbot?
In Deutschland gilt das Verbot 2021 bundesweit. Allerdings werden Einwegprodukte aus Kunststoff nicht nur in Deutschland verboten: Ab dem 3. Juli 2021 ist die Produktion von Einwegplastik in der gesamten EU nicht mehr erlaubt. Die Regelung ist Teil des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie.
Warum werden Verpackungen aus Einwegplastik verboten?
Gerade mehr als je zuvor: immer mehr Essen und Getränke werden to-go und take-away konsumiert. Egal ob der Kaffee beim Spaziergang, das Curry in der Styropor-Box oder die Nudeln in der Einweg-Kunststoffverpackung: nach ein paar Minuten ausgetrunken, aufgegessen und weg damit in den Müll.
Man muss fast sagen idealerweise in den Müll, denn nicht selten landen diese Verpackungen am Straßenrand, im Park oder neben dem schon überfüllten Mülleimer. Wenn der Müll dort nicht aufgesammelt wird, zersetzt er sich nach und nach in kleinste Kunststoffteilchen, die vom Wind in alle Richtungen getragen, vom Regen in Gewässer gespült und von Tieren verzehrt werden.
Mit Einmal-Verpackungen aus Plastik schaden wir nicht nur massiv unserer Umwelt und den Tieren, sondern letztendlich auch uns selbst.
Kommen weitere gesetzliche Schritte gegen Einwegmüll?
Ja, denn das Bundeskabinett hat Anfang des Jahres einer Veränderung des Verpackungsgesetzes zugestimmt. Ein Teil davon wird die Einführung einer Mehrwegpflicht für Gastronomiebetriebe sein.
Quelle: Bundesregierung
Die Alternative zu Einwegverpackungen: Das RECUP/REBOWL-Pfandsystem
Aber wir wollen Euch nicht weiter auf die Folter spannen. Denn wir haben natürlich eine Lösung zum Einwegplastikverbot, genauer gesagt eine Alternative: Unser Pfandsystem für Mehrwegbecher to-go und Mehrweggeschirr to-go ist die marktführende Lösung in Sachen Mehrweg im To-go-Bereich.
Mehr als 7.000 Aus- und Rückgabestellen in ganz Deutschland zeigen, Mehrweg geht einfach, schnell und kostengünstig!
Und dass man als Gastronom:in nicht nur jede Menge Müll durch unser Pfandsystem einsparen kann, sondern auch bares Geld, zeigt unser Mehrwegrechner.
Denn To-go darf nicht die Welt kosten!