Neues Verpackungsgesetz für Deutschland
Ab dem 01.01.2019 gibt es in Deutschland ein neues Gesetz, das vor allem Unternehmen betrifft, die verpackte Güter verkaufen: Das Verpackungsgesetz – kurz VerpackG.
Ziel der Neuerung ist es, “die Auswirkungen von Verpackungsabfällen auf die Umwelt zu vermeiden oder zu verringern. Dies soll über Vermeidung und Recycling von Verpackungsabfällen erzielt werden.” (Quelle).
RECUP-Becher sind als Pfandbecher nicht vom neuen Gesetz betroffen und es wird in diesem Bereich keine Einschränkungen geben.
Trotzdem bewerten wir die Verordnung als wichtiges politisches Signal und haben uns für Euch informiert: Mit diesem Transparenz-REport möchten wir Einblicke in die Inhalte des neuen Gesetzes geben und aufzeigen, an welchen Stellen unsere Partner-Cafés betroffen sind, wo und wie man sich informieren kann und welche Bedeutung die neue Verordnung haben kann.
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VerpackG – das steckt dahinter
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Was will die Politik damit erreichen?
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Wen betrifft das Verpackungsgesetz?
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Was heißt das für RECUP-Partner?
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REthink
VerpackG – das steckt dahinter
Es ging blitzschnell – das Verpackungsgesetz hat am 12. Mai 2018 seine letzte Hürde genommen und den Bundesrat durchlaufen. Am Stichtag des 01.01.2019 ist es nun soweit und das Verpackungsgesetz wird umgesetzt – und wird ab Tag 1 geltend sein.
In Deutschland wird zukünftig jeder Inverkehrbringer für den Verpackungsmüll, der durch seine verkauften Güter anfällt, zur Kasse gebeten. Will man dies umgehen, kann es teuer werden – bis zu 200.000€ Geldbußen oder zivilrechtliche Durchsetzung des Vertriebsverbotes sind möglich.
Was will die Politik damit erreichen?
Das VerpackG will Verpackungen fördern, die besonders recyclingfähig sind oder (als langfristiges Ziel) aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt werden. Zudem sollen durch das System deutlich höhere Recycling-Quoten für Verpackungen erzielt werden. Die Recycling-Quote für Kunststoffverpackungen soll bis 2022 auf 63% steigen (aktuell bereits 36%). Schon bei der Planung der Verpackung soll zukünftig die Recyclingfähigkeit stärker berücksichtigt werden (Quelle).
Außerdem möchte das Gesetz den Anteil der Mehrweggetränkeverpackungen erhöhen – finden wir super! 🙂
Maßnahmen wie diese stärken uns in unserer Überzeugung, dass wir gegenlenken und Etwas zum Erhalt unserer schönen Welt tun müssen! Nachhaltigkeit lohnt sich in Zukunft also noch mehr & nicht nur für die Umwelt.
Wen betrifft das Verpackungsgesetz?
Das Verpackungsgesetz, welches ab 01.01.2019 in Kraft tritt, betrifft alle Hersteller und/oder Händler, – sogenannte “Erstinverkehrbringer”.
Kurz zur Erklärung, da die Begriffe oftmals nicht auf Anhieb verständlich sind: Laut der Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) sind Erstinverkehrsbringer diejenigen, die erstmals in Deutschland eine mit Ware gefüllte B2C-Verpackung gewerbsmäßig in Verkehr bringen (also die Hersteller).
Was bedeutet das Verpackungsgesetz für die Erstinverkehrbringer?
„Wer Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringt, sei es, um ein Produkt zu schützen, besser zu vermarkten oder dieses auf dem Postweg zu versenden (Versandverpackung), muss sich bereits zuvor darum kümmern, dass diese Verpackungen ordnungsgemäß entsorgt werden.“, so die ZSVR (How-to-Guide, ZSVG, S. 1-2).
Die Erstinverkehrbringer müssen sich deshalb ab dem 01.01.2019 für alle Verpackungen, die bei privaten Haushalten oder gleichgestellten Stellen (wie Gastronomie) als Abfall anfallen, bei einem sogenannten dualen System beteiligen. Diese Systeme sind für die Einhaltung der Mülltrennung, Sammlung und die Recyclingvorgaben des Verpackungsgesetzes verantwortlich.
Der Erstinverkehrbringer kann dann beim dualen System seine Verpackung lizenzieren. Mit dem Stichtag des Verpackungsgesetztes dürfen nur noch lizenzierte Verpackungen in den Markt gelangen.
Wie sieht es mit Einwegbechern aus?
Coffee-to-go Becher sind prinzipiell lizenzpflichtig. Allerdings wird beim Verpackungsgesetz in verschiedene Kategorien untergliedert. Der klassische Coffee-to-go Becher ist eine sogenannte „Serviceverpackung“. Bei diesem handelt es sich um eine Verpackung, die erst unmittelbar vor der Übergabe an den Endverbraucher vom Letztbetreiber mit Ware befüllt wird. Auch Obsttüten fallen bspw. unter Serviceverpackungen.
Im Bereich der Serviceverpackungen, gibt es eine Sonderregelung: Cafés oder Kioske können ihre Serviceverpackungen bereits mit Systembeteiligung/lizenziert kaufen. Für Betriebe ist es wichtig, darauf zu achten, dass sie einen Lieferschein des Händlers mit einem Beleg der Lizenzierung/Systembeteiligung erhalten – der Vorvertreiber ist zu einer solchen Bestätigung verpflichtet! Kauft der Händler die verpackten Produkte also bereits mit einer Systembeteiligung, so ist er nicht verpflichtet, sich beim ZSVR zu registrieren.
Was heißt das für RECUP-Partner?
Die Pfandbecher fallen nicht unter das Verpackungsgesetz!
Da es sich bei dem RECUP-Mehwegbecher um eine „pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen“ handelt, unterliegen diese KEINER Systempflicht und müssen somit nicht lizenziert werden. Das heißt, falls Ihr ausschließlich RECUP-Pfandbecher im System habt, seid Ihr fein raus.
Mehrwegdeckel
Mit der klaren Kennzeichnung „Mehrweg“ landet der kaufbare Deckel nicht im Müll. Somit handelt es sich nicht um einen Einwegdeckel und er unterliegt nicht dem VerpackungsG.
Wie ist das mit den Einwegdeckeln für die RECUPs?
Für unsere Partner, die bei uns ihre Einwegdeckel bezogen haben: Einwegdeckel fallen definitiv unter die Lizenzpflicht.
Wir erachten es als wichtig, dass der durch uns verursachte Abfall sauber entsorgt wird. Daher haben wir uns bei der ZSVG registriert und alle Einwegdeckel, die wir noch auf Lager haben, lizenziert. So sind alle Deckel, die Ihr bei uns im Shop ab dem 10.12.2018 erworben habt, bereits lizenziert.
Zudem haben wir uns nun entschieden, ab dem 01.01.2019 ein klares Statement zu setzen: Wir nehmen die Einwegdeckel komplett aus unserem Sortiment. Damit machen wir einen weiteren Schritt in eine nachhaltigere Zukunft. Denn nur, wenn wir vorleben, was wir für richtig halten, können wir auch Andere davon überzeugen.
Wir verkaufen nur noch die Restbestände der Einwegdeckel, die wir noch im Lager haben. Danach füllen wir unsere Lagerbestände nicht mehr auf und der Einwegdeckel wird nicht mehr angeboten. Falls Ihr noch nicht umsteigen wollt, hier eine Bezugsquelle, bei der Ihr lizenzierte Einwegdeckel erhaltet:
Die ZSVR hat übrigens detaillierte Informationen und gute Erklärvideos auf der Verpackungsregister–Website zum Thema Verpackungsgesetz für Euch bereitgestellt.
Wir haben versucht, hier die wichtigsten Informationen zusammenzufassen – allerdings sind diese ohne Gewähr! Wenn Ihr auf nochmal sicher gehen wollt, informiert Euch direkt bei der ZSVR. Die beantworten Euch alle Fragen rechtssicher.
REthink
Gerade jetzt, wo das Thema Ressourcenverschwendung öffentlich stark in den Mittelpunkt rückt, wäre es doch ein super Zeitpunkt, gemeinsam mit RECUP in eine grüner Zukunft zu starten und Euch bewusst gegen Einwegmüll zu entscheiden. #coffeetogorevolution
Hast Du Fragen oder einfach eine Meinung zu dem Thema? Wir freuen uns über Kommentare, Nachrichten oder Deinen Besuch!
Euer RECUP-Team